Wir beraten und unterstützen Sie im digitalen Wandel

 

Mit verschiedenen massgeschneiderten Services begleitet das Projektteam von Justitia 4.0 die Justizbehörden bei der Umstellung von der Papierakte auf die digitale Akte. So wollen wir erreichen, dass die Digitalisierung der Schweizer Justiz für alle Beteiligten möglichst unkompliziert und einfach gelingen wird.

Unsere Unterstützungsangebote für Ihren Transformationsprozess

Die Umstellung von der Papierakte auf die digitale Akte wird den Arbeitsalltag in den Justizbehörden verändern. Für die erfolgreiche digitale Transformation sind vielfältige und komplexe Aktivitäten auf verschiedenen Ebenen nötig, denn die Einführung von digitalen Applikationen und Systemen bringt auch immer eine Veränderung auf organisatorischer Ebene mit sich. Das Projektteam von Justitia 4.0 begleitet die Justizbehörden auf diesem Weg und unterstützt Sie im digitalen Wandel. Starten Sie mit dem vom Projekt Justitia 4.0 moderierten Change Kompass und finden Sie heraus, wie es um die Bereitschaft Ihrer Justizbehörde für den digitalen Wandel steht und definieren Sie gemeinsam die nächsten Schritte und Massnahmen. Die Bedarfsabklärung findet ca. 2 Jahre vor dem Rollout satt und hilft zu klären, wo Sie konkrete Unterstützung für die Integration der Systeme (JAA und Plattform) und die Begleitung der Mitarbeitenden benötigen. Ihre Ambassadoren dienen während des gesamten Digitalisierungsprozesses als Bindeglied zwischen dem Projekt und Ihrer Justizbehörde.

Die nachfolgende Grafik zeigt, welche Institutionen wann was machen (müssen). In den Erklärungen erfahren Sie mehr zu den Service-Angeboten, die das Projekt den Justizbehörden zur Verfügung stellt für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Eigenleistungen.  

 
 
  • 1. Anpassung kantonale Verfahrensrechtspflegegesetze (VRPG)      

    Das Projektteam hat einen Leitfaden finalisiert, welcher durch die Fachgruppe Recht erarbeitet wurde. Zudem steht Ihnen ein Merkblatt zum Thema Recht zur Verfügung. Haben Sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie unsere Rechtsabteilung, die Sie gerne berät: info@justitia40.ch

  • 2. Budgetierung JAA / Plattform Entwicklungs-/bzw. Investitionskosten (bis Projektende) und Betriebskosten (nach Projektende) 

    Das Projekt Justitia 4.0 geht von Kosten von rund CHF 50 Millionen für die Entwicklung und den Betrieb der Plattform «justitia.swiss» während den ersten 8 Jahren (2020-2027) aus. Dabei handelt es sich um rund CHF 8,5 Millionen Projektkosten, CHF 8,5 Millionen Investitionskosten und CHF 33 Millionen für die Einführung, den Betrieb, den Unterhalt und den Support. Gemäss BEKJ soll die Plattform «justitia.swiss» im Betrieb durch Gebühren finanziert werden. Für die Justizakte-Applikation sind CHF 39 Millionen budgetiert. 

    Das Projektteam wird im Laufe des Jahres 2024 die Betriebskosten und das Kostenmodell für die Plattform (erstellt durch das Bundesamt für Justiz) und für die JAA (erstellt durch das Projektteam Justitia 4.0) bekannt geben.

    • Ist die Nutzung der Plattform justitia.swiss kostenpflichtig?

      Für die Verfahrensbeteiligten sind Kosten für die Nutzung der Plattform justitia.swiss in den Prozesskosten mitenthalten.

    • Wie hoch sind die Kosten für die Plattform justitia.swiss ?

      Das Projekt Justitia 4.0 geht von Kosten von rund CHF 50 Millionen für die Entwicklung und den Betrieb der Plattform justitia.swiss während den ersten 8 Jahren (2020-2027) aus. Dabei handelt es sich um rund CHF 8,5 Millionen Projektkosten, CHF 8,5 Millionen Investitionskosten und CHF 33 Millionen für die Einführung, den Betrieb, den Unterhalt und den Support.

    • Wer finanziert das Projekt Justitia 4.0?

      Das Projekt Justitia 4.0 wird zu 50% durch die KKJPD finanziert und zu 50% durch die Gerichte, wobei das Bundesgericht 50% des Gerichtsanteils übernimmt.

  • 3. Mitarbeitende informieren und sensibilisieren

    Um die Mitarbeitende zu informieren und zu sensibilisieren hat Justitia 4.0 Ende 2022 ein Ambassadoren-Netzwerk ins Leben gerufen. Die Ambassadorinnen und Ambassadoren sind das Bindeglied zwischen den Justizbehörden und dem Projekt.

    Erfahren Sie mehr zum Ambassadoren-Netzwerk

    Um das Projekt den Mitarbeitenden zu erklären, stehen den Justizbehörden verschiedene Erklärvideos zur Verfügung:

    Keine Videos gefunden
    03:50
    Zusammenspiel der IT-Systeme
    Die Arbeit von Verfahrensbeteiligten und Justizbehörden wird sich durch das Projekt Justitia 4.0 bzw. die Digitalisierung der Schweizer Justiz deutlich verändern. Wie die einzelnen Prozesse in Zukunft aussehen werden und IT-Systeme dabei miteinander interagieren, zeigen wir Ihnen in der Animation.
    06.06.2022
    02:24
    Grundtransaktionen der Plattform justitia.swiss
    Als Grundtransaktionen der Plattform justitia.swiss gelten die Eingabe, die Zustellung und die elektronische Akteneinsicht, die zwischen einer Justizbehörde sowie verfahrensbeteiligten Organisationen/Personen ablaufen. Wie die Grundtransaktionen über die Plattform ablaufen werden, erfahren Sie in der Animation.
    27.09.2021
    02:08
    Digitalisierung der Schweizer Justiz
    Auf kantonaler und Bundesebene breit abgestützt, wird das Projekt Justitia 4.0 der Schweizer Justiz in diversen Bereichen Vorteile bringen. Welche dies sind und welche Voraussetzungen das Gelingen des digitalen Wandels der Justiz erfüllt werden müssen, erfahren Sie im Video.
    01.09.2022

    In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Projekt Justitia 4.0, zur Plattform justitia.swiss und zu weiteren Themen mit Bezug zur Digitalisierung der Schweizer Justiz.

    • Können in der Pilotphase, d.h. vor Inkrafttreten des BEKJ, rechtsverbindliche Eingaben über die Plattform justitia.swiss erfolgen?

      Ja, gemäss Artikel 13a der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren können Pilotversuche mit den kantonalen Justizbehörden vor dem Inkrafttreten des BEKJ durchgeführt werden.


      Rechtsverbindliche Gesuche müssen jedoch weiterhin digital unterzeichnet werden, da die bestehenden Prozessordnungen die Pflicht zur Unterschrift vorsehen.


      Mit dem Inkrafttreten des BEKJ werden die bestehenden Verfahrensordnungen angepasst. Somit wird es in Zukunft nicht mehr notwendig sein, einen rechtsverbindlichen Antrag über die Plattform justitia.swiss digital zu unterzeichnen.

    • Kann das Recht zur Akteneinsicht delegiert werden?

      Ja, die Akteneinsicht kann delegiert werden (Art. 24 E-BEKJ).

    • Ist die Nutzung der Plattform justitia.swiss kostenpflichtig?

      Für die Verfahrensbeteiligten sind Kosten für die Nutzung der Plattform justitia.swiss in den Prozesskosten mitenthalten.

    Das Merkblatt «Interne Kommunikation» gibt Ihnen Tipps und Tricks wie Sie Ihre Kommunikation gut planen können.

    Um regelmässige Informationen über das Projekt Justitia 4.0 zu erhalten, können Sie und Ihre Mitarbeitende sich für den Newsletter, der viermal im Jahr erscheint anmelden:

    Newsletter-Anmeldung

  • 4. Mitarbeitende involvieren und auf den Wandel vorbereiten

    Um die Mitarbeitende zu involvieren und auf den Wandel vorzubereiten, hat Justitia 4.0 Ende 2022 ein Ambassadoren-Netzwerk ins Leben gerufen. Die Ambassadorinnen und Ambassadoren sind das als Bindeglied zwischen den Justizbehörden und dem Projekt.

    Erfahren Sie mehr zum Ambassadoren-Netzwerk

    Den Ambassadoren und Leitungspersonen steht mit dem Storytelling ein Werkzeug zur Verfügung, um authentisch und teambildend ihren Mitarbeitenden die Geschichte von Justitia 4.0 und den dadurch erzeugten Wandel zu erklären.

    Mehr zum Thema Storytelling

    Ab Herbst 2023  werden die Justizbehörden die Möglichkeit haben, den Change Kompass in ihrer Organisation durchzuführen. Der Change Kompass ist ein Instrument für die Leitungspersonen. Er hilft zu reflektieren, ob alle wesentlichen Bausteine vorhanden sind, um eine möglichst hohe Bereitschaft zu erhalten für die Veränderungen, welche mit Justitia 4.0 einhergehen.

  • 5. Projektteam definieren und Eigenleistungen budgetieren

    Digitale Transformation ist ein Veränderungsprozess und damit eine Führungsaufgabe. IT ist lediglich Mittel zum Zweck. Planung ist wichtig, aber das konkrete «Anpacken» ebenso. Wir geben grobe Handlungsempfehlungen in unseren Merkblättern.

    Das Merkblatt Projektplanung dient als Orientierung für die Umsetzung von Justitia 4.0 in den Justizbehörden.

  • 6. Interne Arbeitsprozesse, Zuständigkeiten, Organisation, Berufsbilder, Aus- und Weiterbildungen etc. definieren

    Sie finden interessante Informationen in unseren verschiedenen Merkblättern sowie Vertiefungsdokumente, wie Konzepte, Empfehlungen von Kantonen usw.

    Lesen Sie unsere Merkblätter zu

    Ab Herbst 2023 werden die Justizbehörden die Möglichkeit haben, den Change Kompass in ihrer Organisation durchzuführen. Der Change Kompass ist ein Instrument für die Leitungspersonen. Er hilft zu reflektieren, ob alle wesentlichen Bausteine vorhanden sind, um eine möglichst hohe Bereitschaft zu erhalten für die Veränderungen, welche mit Justitia 4.0 einhergehen.

  • 7. IT-Infrastruktur und IT-Sicherheitskonzepte bereitstellen

    Das Projekt Justitia 4.0 hat mehrere Merkblätter rund um das Thema IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit verfasst.

    Die Merkblätter dienen als Orientierung für die Umsetzung von Justitia 4.0 in den Justizbehörden.

    Weitere Vertiefungsdokumente stehen zur Verfügung:

 

Haben Sie Fragen zu einzelnen Services oder benötigen Sie einen persönliches Gespräch massgeschneidert auf die Bedürfnisse Ihrer Organisation? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns. 

Balawijitha Waeber

Projektleiterin Transformation

Lucia Eigensatz

Projektleiterin & Fachexpertin Transformation /Kundenberaterin

Jézael Fritsche

Fachexpertin Kommunikation & Transformation/Kundenberaterin

Marija Marković

Projektmitarbeiterin Transformation/Kundenberaterin