Mit der Umsetzung von Justitia 4.0 wird sich die Arbeit der Schweizer Justiz in den kommenden Jahren deutlich verändern. Während einige Justizbehörden bereits heute auf digitale Hilfsmittel setzen, arbeiten andere weiterhin praktisch ausschliesslich mit Papierakten. Um sie alle ihren Bedürfnissen entsprechend bestmöglich im digitalen Wandel zu begleiten, bietet das Projektteam Justitia 4.0 eine Bedarfserklärung im Rahmen der Change Begleitung an.
Wo stehen Sie im Change Prozess? Verfügen Sie in Ihrer Behörde bereits über ein internes Projektteam zur Umsetzung zur Umsetzung von Justitia 4.0? Und wie planen Sie die Umstellung auf die Arbeit mit der Plattform justitia.swiss? Bei der Bedarfsabklärung durch das Team von Justitia 4.0 werden diese und weitere Fragen für die Standortbestimmung der Justizbehörden gestellt. Im Rahmen dessen besucht das Projektteam die Behörde vor Ort, um bei einem rund zweistündigen Austausch die wichtigsten Antworten zu finden und das weitere Vorgehen zu klären.
Für die Umstellung hin zur Arbeit mit der Plattform justitia.swiss verfügt das Team des Projekts Justitia 4.0 über verschiedene Möglichkeiten, um Justizbehörden aktiv zu unterstützen. Durch die Bedarfsabklärung ist es möglich, diese massgeschneidert anzubieten und weitere Workshops wie den Change Kompass oder die verschiedenen Module von Fit for Change anzuregen. Auch ein Austausch mit Experten des Justitia-4.0-Teams oder mit Justizbehörden, welche vor ähnlichen Herausforderungen standen, können im Anschluss an die Bedarfsabklärung wichtige Inputs zum individuell optimalen weiteren Vorgehen geben.
Die Umstellung der Systeme und Arbeitsformen auf die Kommunikationsplattform justitia.swiss und die eJustizakte-Applikation wird erwartungsgemäss einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Projektteam von Justitia 4.0 geht davon aus, dass von der Vorbereitung der Umsetzung bis zur Einführung mindestens zwei Jahre benötigt werden. Da die Kantone selbst festlegen können, ab wann die obligatorische Kommunikation über die Plattform gilt - frühestens 2027 spätestens 2031 -, wird eine frühzeitige Bedarfsabklärung empfohlen, um den Übergang fristgerecht zu gestalten.