Das Projekt Justitia 4.0 ist über einen Zeitrahmen von rund acht Jahren angelegt. In diesem Zeitraum werden die Plattform justitia.swiss sowie die eJustizakte-Applikation entwickelt und schrittweise eingeführt. Auf nationaler Ebene läuft der Gesetzgebungsprozess für das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Wichtiger Bestandteil des Projekts ist daneben auch die aktive Begleitung Verfahrensbeteiligter. In jedem Bereich konnten bereits zahlreiche Fortschritte erzielt werden.
Der Masterplan gibt eine Übersicht über die inhaltliche und zeitliche Strukturierung des Vorgehens und zeigt die wichtigsten Zusammenhänge innerhalb des Projekts Justitia 4.0. Er bildet gleichzeitig die Grundlage dafür, die verschiedenen Teilprojekte Plattform, eJustizakte-Applikation und Transformation vertiefter zu planen und anzugehen. Entsprechend aktuellen Entwicklungen wird der Masterplan von Zeit zu Zeit Änderungen erfahren.
2019
Der Kick-off des Projektes Justitia 4.0 findet statt.
2019-2021
In Zusammenarbeit mit neu etablierten Fachgruppen werden die Anforderungen an die Plattform justitia.swiss detailliert erhoben und Konzepte in den Bereichen Kommunikation und Transformation erarbeitet.
2019-2020
Mehrere «Sandboxes» werden realisiert. Diese dienen dazu, Prototypen und produktionsnahe Piloten umzusetzen.
2021
Im Juli wird die WTO-Ausschreibung gestartet, mit welcher je ein Partner für die Entwicklung und den technischen Betrieb der Plattform justitia.swiss gesucht wird.
2022
Im Juli werden die Zuschläge erteilt. Die Firma Zühlke Engineering AG wird die Plattform entwickeln und die Firma ELCA Informatik AG wird für den technischen Betrieb verantwortlich sein.
2023
Eine Grundversion der Plattform justitia.swiss wird entwickelt.
2023-2024
Parlamentarische Beratungen zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ).
2024-2026
Die Pilotierung und der schweizweite Rollout erfolgen in mehreren Schritten.
2024-2025
Bund und Kantone schliessen eine Vereinbarung, die als Grundlage für die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft für den Betrieb der Plattform dienen wird.
frühestens 2025
Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) tritt mit einer 2-jährigen Übergangsfrist in Kraft.