Mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) wird der elektronische Rechtsverkehr für professionelle Anwenderinnen und Anwender, für in Justizverfahren involvierte Verwaltungsbehörden sowie für Justizbehörden obligatorisch.
Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ, Art. 3 bis Art. 16) sieht vor, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (justitia.swiss) die Plattform justitia.swiss betreiben und weiterentwickeln wird. Die Körperschaft wird ihre Tätigkeit aufnehmen, sobald das BEKJ in Kraft getreten ist und der Bund sowie mindestens 18 Kantone die Gründungsvereinbarung unterzeichnet haben.
Ausserdem definiert das BEKJ die technischen Anforderungen an die Plattform justitia.swiss sowie deren Funktionen, unter anderem:
Das Parlament hat im Dezember 2024 das BEKJ verabschiedet. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes wird voraussichtlich im Sommer 2025 vom Bundesrat festgelegt. Wahrscheinlich werden zunächst die Bestimmungen zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft (örK) und zum Datenschutz in Kraft treten, ein Jahr später folgen die übrigen Regelungen (Artikel zur Plattform). Ab diesem Datum können Anwältinnen und Anwälte ihre Eingaben (freiwillig) elektronisch einreichen. Es gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Die Kantone haben einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung: Sie bestimmen selbst, ab wann der elektronische Rechtsverkehr über die Plattform in ihrem Kanton obligatorisch ist und die vollständigen Bestimmungen des BEKJ gelten. Sie müssen ihr gewähltes Datum mindestens drei Monate im Voraus dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement melden. Der Zeitpunkt der Einführung darf frühestens ein Jahr (voraussichtlich 2027) und spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes (Artikel zur Plattform) liegen. Spätestens ab 2031 müssen somit alle professionellen Akteure im Justizbereich, wie beispielsweise Anwältinnen und Anwälte, Gerichte und Behörden, ihre Kommunikation über eine elektronische Plattform abwickeln.