Plattform justitia.swiss

 

Der elektronische Rechtsverkehr sowie die Akteneinsicht werden in Zukunft über die zentrale Justizplattform justitia.swiss erfolgen. Rund 30'000 Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Anwältinnen und Anwälte werden von dieser Umstellung betroffen sein. Die Plattform muss zahlreiche Anforderungen erfüllen, von einer hohen Benutzerfreundlichkeit bis hin zur strikten Sicherheit der Daten. Der Pilotbetrieb von justitia.swiss ist seit 2024 möglich, im 2027 wird voraussichtlich die Übergangsphase in den Vollbetrieb starten. Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) bietet die gesetzliche Grundlage. 

 

Wer kommuniziert künftig über die Plattform?

Gemäss dem Entwurf zum Gesetz (E-BEKJ) soll der elektronische Rechtsverkehr für professionelle Anwenderinnen und Anwender, für in Justizverfahren involvierte Verwaltungsbehörden sowie für Justizbehörden obligatorisch werden. Konkret müssen folgende Nutzerinnen und Nutzer ab Inkrafttreten des BEKJ über die Plattform justitia.swiss kommunizieren:

Anwältinnen und Anwälte
Gerichte
Staatsanwaltschaften
Verwaltungsbehörden

Folgende Personengruppen sind nicht vom Obligatorium betroffen, können die Plattform aber freiwillig nutzen:

  • Personen, die in ein Verfahren involviert sind
  • Unternehmen wie Banken oder Versicherungen

Die oben erwähnten Privaten (Personen und Unternehmen) können weiterhin per Post mit Gerichten und Behörden kommunizieren. Die Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten, zum Beispiel zwischen einer Anwältin und ihrem Klienten oder zwischen Verwaltungsstellen, wird nicht über die Plattform abgewickelt.

Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist ein Eintrag im Adressverzeichnis der Plattform. Der Eintrag ist gekoppelt an eine anerkannte elektronische Identität, die auch zur Authentifizierung der teilnehmenden Personen dient. Welche elektronischen Identitäten durch die Plattform anerkannt werden, muss nach der Ablehnung des E-ID-Gesetzes noch geregelt werden.

 

Anforderungen an die Plattform

In enger Zusammenarbeit mit den Expertengruppen und externen Beratern hat das Projektteam einen Katalog mit Grobanforderungen an die Plattform justitia.swiss erstellt. Darin wird beschrieben, welche Funktionalitäten die Plattform bieten soll und welche organisatorischen Leistungen die Anbieterinnen erbringen müssen. Neben den Vorgaben, die sich aus dem BEKJ ergeben, wurden weitere Kriterien in die Grobanforderungen aufgenommen:

  • Die Plattform soll ausschliesslich den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht unterstützen, aber keine Bearbeitung von Akten ermöglichen.
  • Benutzerinnen und Benutzer können mehrere eigene Profile erstellen, um ihre unterschiedlichen Rollen zu separieren.
  • Die Plattform soll nicht nur PDF-Dokumente austauschen können, sondern muss sämtliche benötigten Datentypen unterstützen.
  • Anforderungen aus einem initialen Sicherheits- und Datenschutzkonzept (ISDS) wurden festgelegt. Dieses beinhaltet namentlich die Grundsätze von Privacy by Design und by Default, welche fordern, dass einzig die für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht benötigten Daten durch die Plattform verarbeitet werden dürfen.
  • Organisatorische Leistungen, welche zu erbringen sind, beinhalten die dauernde Überwachung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und die Formulierung von Abwehrmassnahmen gegen Cyberkriminalität.
 

Grundtransaktionen der Plattform justitia.swiss

Als Grundtransaktionen der Plattform gelten die Eingabe, die Zustellung und die elektronische Akteneinsicht, welche zwischen einer Justizbehörde (in der Regel in der Rolle der Verfahrensleitung) sowie verfahrensbeteiligten Organisationen/Personen (insbesondere Anwältin/Anwalt) ablaufen. In der Animation wird in vereinfachter Form das Zusammenspiel der einzelnen System-Komponenten dargestellt.

 

Ausschreibung und Zuschläge für Plattform justitia.swiss

Im Juli 2021 wurde die Ausschreibung einer adaptierbaren Grundversion der Plattform justitia. swiss auf simap.ch publiziert. Hierzu wurde ein selektives, zweistufiges Verfahren praktiziert. Ein zentraler Fokus beim Aufbau der Plattform ist es sicherzustellen, dass die zukünftige öffentlich-rechtliche Betriebsgesellschaft die Steuerung der Weiterentwicklung wie auch des Betriebs in eigener Hand behält. Daher wurden die Entwicklung und der technische Betrieb der Plattform in zwei separaten Losen ausgeschrieben. 2022 wurden die Zuschläge erteilt: Die Firma Zühlke Engineering AG ist für die Entwicklung der Plattform verantwortlich, die Firma ELCA Informatik AG für den technischen Betrieb.