Eine prioritäre Anforderung an das Projekt Justitia 4.0 ist eine sichere, vertrauliche elektronische Kommunikation zu gewährleisten. Das Vertrauen in die Plattform justitia.swiss ist essenziell für die zukünftige Funktionsweise der Justiz.
Für eine sichere elektronische Kommunikation über die Plattform justitia.swiss kommen verschiedene technische Schutzmassnahmen zum Einsatz: von einer standardisierten Transportverschlüsselung über die Authentifizierung mithilfe eines elektronischen Identitätsnachweises bis hin zur Prüfung der Dokumente auf Schadsoftware und der anschliessenden Verschlüsselung als Dossier bzw. Akte. Die Plattform stellt sicher, dass Akten nicht durch Unbefugte verändert werden können und jederzeit ein Abgleich mit dem Ursprungsdokument möglich ist. Mit einer Eingangsquittung wird zudem der Zeitpunkt und der Inhalt einer Eingabe bestätigt. Dokumente und Quittungen bleiben mindestens 90 Tage und längstens bis zur Beendigung des Verfahrens auf der Plattform, für die Archivierung sind die Justizbehörden verantwortlich.
Die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der Plattform justitia.swiss bildet das «Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz» (BEKJ). Das BEKJ regelt bezüglich Datenschutz und Datensicherheit folgendes:
Das BEKJ befindet sich aktuell im parlamentarischen Prozess. Sollten sich die Vorgaben bezüglich der Plattform justitia.swiss gegenüber dem Gesetzesentwurf ändern, wird die Plattform entsprechend angepasst. Das Projekt Justitia 4.0 geht davon aus, dass das BEKJ frühestens Mitte 2025 in Kraft tritt. Im Entwurf zum BEKJ ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.
Die Plattform wird von Grund auf neu gebaut. Dies vereinfacht die Berücksichtigung von Datenschutzanforderungen bereits bei der Konzipierung und der Entwicklung der Plattform («privacy by design»). Datenschutzfreundliche Voreinstellungen, die dem Schutz der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer dienen, sind von Anfang an vorhanden («privacy by default»).
Integriert in den Entwicklungsprozess der Plattform werden automatisierte Prüfungen des gesamten Source Codes durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass die aktuelle Gefahrenlage der verwendeten Software-Lieferketten aktuell gehalten wird und Risiken durch verwendete Software-Komponenten rechtzeitig erkannt werden. Anpassungen an den Funktionalitäten der Plattform können nur dann gemacht werden, wenn die Qualitätsanforderungen an die Sicherheit eingehalten sind.
Bereits die aktuell entwickelte Grundversion der Plattform (minimum viable product, MVP) erfüllt alle definierten Sicherheitsanforderungen. Dabei werden die neusten Erkenntnisse und der neuste Stand der Technik berücksichtigt.
Die Sicherheit der Plattform aufrechtzuerhalten, ist eine konstante Aufgabe. Es findet eine laufende Überprüfung auf Schwachstellen statt, um neu auftretende Risiken zu erfassen und zu behandeln. Ein Team von erwiesenen Sicherheitsexperten ist involviert, um kontinuierlich Risiken zu prüfen und Gegenmassnahmen zu ergreifen.
Die Datenhaltung erfolgt ausschliesslich in der Schweiz: Schweizer Unternehmen betreiben in Schweizer Rechenzentren die Infrastruktur der Plattform justitia.swiss.
Externe spezialisierte Unternehmen führen wiederkehrend unabhängige Prüfungen der Sicherheit der Plattform mit Penetration Tests durch. Diese Unternehmen werden periodisch gewechselt. Ebenfalls getestet werden die Prozesse der Betreiberin der Plattform, um sicher zu gehen, dass sie Angriffe erkennt und richtig darauf reagiert. Auch die Betriebsorganisation und die Mitarbeitenden werden geprüft. Schwachstellen können sofort erkannt und entsprechende Massnahmen umgesetzt werden.
Bei der Wahl der Partnerorganisationen für die Entwicklung und den technischen Betrieb der Plattform sind Kompetenzen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit eine zentrale Anforderung.
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Das Projekt Justitia 4.0 arbeitet mit zwei bewährten Schweizer Firmen. Zühlke ist zuständig für die Entwicklung und ELCA für den technischen Betrieb der Plattform.
Zühlke: Die beiden Sicherheitsexperten Dr. Raphael Reischuk und Dr. Benjamin Rothenberger stellen gemeinsam mit dem Projektteam sicher, dass die Anforderungen bezüglich Informationssicherheit und Datenschutz in den Anwendungsbereichen der Plattform umgesetzt sind. Dazu gehören insbesondere die Verschlüsselung der Daten, die sichere Integration von externen Identitätsdienstleistern sowie generell die Architektur und der Programmcode der Plattform.
ELCA: Die beiden Sicherheitsexperten Jonas Schwarz und Thomas Magnier stellen sicher, dass die Anforderungen bezüglich Informationssicherheit und Datenschutz in den Infrastrukturbereichen der Plattform verankert sind. Dazu gehören insbesondere die Sicherung aller ein- und ausgehenden Kommunikation sowie generell der sichere Betrieb der verschiedenen Infrastruktur-Komponenten. ELCA betreibt zudem das Security Operations Center zur Erkennung und Verteidigung von Cyberangriffen.
André Mäder ist seit 2021 der Chief Information Security Officer (CISO) im Projektteam Justitia 4.0. Er hat breite Erfahrung in den Bereichen IT-Audits, Datenschutz, Informationssicherheit und Cyber Security, welche er in der Versicherungs- und Pharmabranche aufgebaut hat.
Im Projektausschuss Justitia 4.0 sitzen mit Hannes Lubich und Daniel Brunner zwei externe IT-Berater mit signifikanter Erfahrung in den Bereichen Cyber-Sicherheit und Datenschutz.
In der Erarbeitung der zugrundeliegenden technischen Konzepte haben insbesondere IT-Experten aus den Justizbehörden (Staatsanwaltschaft und Gerichte), welche in der Fachgruppe "IT-Architektur und Sicherheit" zusammenarbeiten, ihr Wissen eingebracht. Hinsichtlich der Etablierung des Pilotbetriebes ist das Projekt Justitia 4.0 mit den relevanten IT-Fachleuten der Pilotkantone in Kontakt.
Frau Dr. iur Barbara Widmer, juristische Mitarbeiterin des Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt und Vertreterin von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, ist Mitglied der Fachgruppenkoordination und nimmt regelmässig an Meetings teil. Sie ist Ansprechpartnerin des Projektteams bei Fragen rund um den Datenschutz.
Projektmitarbeitende von Justitia 4.0 sind in Arbeitsgruppen der kantonalen Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) involviert.
Auf nationaler Ebene findet ein Informationsaustausch mit dem Nationalen Zentrum für Cybersecurity (NCSC) statt. Das NCSC ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cybersicherheit und damit erste Anlaufstelle für die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Fragen zur Cybersicherheit. Es ist verantwortlich für die koordinierte Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) 2018-2022, an welcher das Projekt Justitia 4.0 mitgewirkt hat. Auch mit dem Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) tauscht sich das Projekt Justitia 4.0 aus, zum Beispiel zur Integration bestehender digitaler Identitäten und Inhalten, welche durch das ISC-EJPD verwaltet werden.
Mit Unternehmen der Privatwirtschaft bestehen verschiedene Zusammenarbeitsmodelle von Wissensaustausch und Seminarbesuchen bis zu Aufträgen zur Prüfungen von Konzepten und Implementationen.
Das Projekt Justitia 4.0 hat keinen gesetzlichen Auftrag und entsprechend keine Autorität, der Nutzerschaft für das Ökosystem Justitia.Swiss Anforderungen zu deren Konfiguration bezüglich IT-Sicherheit zu stellen oder zu überprüfen.
Zusammen mit seinen Partnern ist das Projekt Justitia 4.0 jedoch für die Sicherheit der Plattform «Justitia.Swiss» zuständig. Wie heute bezüglich der Papierdokumente, ist es Aufgabe der Justizbehörden sowie der Anwältinnen und Anwälte, ihre digitalen Dokumente sicher aufzubewahren. Sie müssen ihre IT-Systeme und Daten gegen Angriffe schützen und die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen ergreifen. Insbesondere sind die Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit digitaler Infrastruktur und Dokumenten zu schulen.