08.09.2021

Beschaffung Plattform «Justitia.Swiss» nimmt erste Hürde

Aufschiebende Wirkung gegen Ausschreibung der Plattform vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt.

Die Ausschreibung der Plattform «Justitia.Swiss» ist am 21. Juli 2021 auf simap erfolgt. Gegen diese Ausschreibung erhob die Digitale Gesellschaft zusammen mit einer IT-Firma Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und verlangte aufschiebende Wirkung. Mit einer Zwischenverfügung vom 31. August 2021 wies das BVGer die aufschiebende Wirkung ab. Dies insbesondere deshalb, weil die vorgebrachten Rügen nicht die Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien betreffen, welche für die Präqualifikation relevant sind. Die Ausschreibung wird deshalb wie geplant fortgesetzt.  Im Rahmen des Projekts Justitia 4.0 wird in einem ersten Schritt eine adaptierbare Grundversion der Plattform gebaut, welche aufgrund der Nutzerfeedbacks aus den Tests oder gemäss den Entscheiden des Parlamentes bezüglich des Bundesgesetzes über die Plattform (BEKJ) angepasst werden kann. Gleichzeitig müssen auch die Justizbehörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften) die Digitalisierung vorantreiben und ihre IT-Systeme und ihre Mitarbeitenden fit machen, damit der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht über die Plattform abgewickelt werden kann, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

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