Nach gut zwei Jahren Konzeptarbeit lanciert das Projekt Justitia 4.0 die Ausschreibung der Plattform «Justitia.Swiss» und macht damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung der Digitalisierung der Schweizer Justiz. Über die Plattform «Justitia.Swiss» werden in Zukunft die elektronische Kommunikation und die Akteneinsicht erfolgen.
In der Konzeptphase wurde seit dem Kick-off von Februar 2019 grosser Wert daraufgelegt, die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer der Plattform, insbesondere Mitarbeitende der Gerichte und der Staatsanwaltschaften sowie die Anwaltschaft aus allen Landesteilen, möglichst breit zu involvieren und so die künftige Akzeptanz der Lösung sicherzustellen. Die anspruchsvollen Arbeiten fanden in acht Fachgruppen statt mit rund 150 Fachvertreterinnen und Fachvertretern.
Basierend auf den Vorgaben des Vorentwurfs des Bundesgesetzes über die Plattform zur elektronischen Kommunikation in der Justiz (VE-BEKJ) und den Nutzer-Anforderungen wurde die Plattform konzipiert, wobei der IT-Sicherheit und dem Datenschutz grosses Gewicht beigemessen wurde.
Nach diesen Vorarbeiten konnte am 21. Juli 2021 die Ausschreibung der Plattform «Justitia.Swiss» auf simap.ch publiziert werden. Hierzu wird ein selektives, zweistufiges Verfahren praktiziert. Gemäss der aktuellen Planung sind die Zuschläge dazu im ersten Quartal 2022 vorgesehen.
Ein zentraler Fokus beim Aufbau der Plattform ist es sicherzustellen, dass die zukünftige öffentlich-rechtliche Betriebsgesellschaft die Steuerung der Weiterentwicklung wie auch des Betriebs in eigener Hand behält. Daher werden die Entwicklung und der technische Betrieb der Plattform in zwei separaten Losen realisiert. Die Datenhaltung der einsehbaren Justizakten wird zwingend in der Schweiz sein, wobei diese optional zentral (beim technischen Betreiber der Plattform) oder dezentral (beim technischen Betreiber des Kantons respektive des Gerichts) erfolgen kann. Die Entwicklung erfolgt nach den Grundsätzen des agilen Vorgehens, nicht zuletzt auch, um etwaige Anpassungen aus ersten Pilotversuchen und den Resultaten der parlamentarischen Beratungen zum BEKJ vornehmen zu können.
Nicht Teil der selektiven Ausschreibung sind weitere notwendige Services wie der Siegelservice, der Validator oder die E-ID (siehe: VE-BEKJ). Es ist geplant, diese Services von staatlichen Betreibern «In-State» zu beziehen. Nach Ablehnung des E-ID Gesetzes ist das Projekt mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) am Abklären, wie den professionellen Benutzerinnen und Benutzern (insbesondere der Anwaltschaft) eine auf dem etablierten Identitätsservice des BIT basierende Lösung bei Bedarf angeboten werden könnte.
Die Plattform ist so konzipiert, dass es zukünftig möglich sein wird, einzelne Serviceanbieter zu wechseln. Insbesondere soll nach in Kraft treten des BEKJ der Wechsel zu einem staatlichen technischen Betreiber ermöglicht werden, falls dies der Gesetzgeber beispielsweise verlangen würde.
Seit Beginn des Projekts ist Justitia 4.0 hohe Transparenz ein wichtiges Anliegen. Daher wurde beschlossen, dass das Design und der Source Code der Plattform öffentlich zugänglich sein werden. Das Prinzip der Offenheit hat sich in der IT gerade bei sicherheitskritischen Infrastrukturen vielfach bewährt, kürzlich auch bei der Umsetzung des Covid-Zertifikats durch das BIT.
Für die Gesamtprojektleitung,
Jacques Bühler & Vital Meyer