In der Papierwelt werden Akten in Mappen oder Ordnern verwaltet. Wichtige Passagen lassen sich markieren, Notizen hinzufügen und Post-its anbringen. In der digitalen Welt braucht es dafür eine intuitive Lösung, die wir Ihnen mit der eJustizakte-Applikation (JAA) bieten.
Die JAA ermöglicht eine revisionssichere Verwaltung, die Bearbeitung von Dokumenten und ein effizientes Aufgabenmanagement. Sie ergänzt bestehende Fachapplikationen (FA) und sorgt dafür, dass alle gewohnten Arbeitsweisen digital abgebildet werden – einfach, sicher und effizient.
Die digitale Justizwelt wird in Zukunft primär aus den drei Bestandteilen Justizplattform justitia.swiss, eJustizakte-Applikation und Fachapplikation bestehen. Während die Plattform dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und der Akteneinsicht (eAE) dient, wird die JAA diverse Bearbeitungsfunktionen für elektronische Akten zur Verfügung stellen und beim Taskmanagement zum Einsatz kommen. Die FA bleibt weiterhin wichtig: Dort werden wie Verfahrensdaten erfasst und aufbewahrt. Einzeln als FA und JAA aufgebaut und parallel eingesetzt, ist ein möglichst geringes Klumpenrisiko sichergestellt.
Die JAA ist so konzipiert, dass sie sich flexibel in bestehende IT-Landschaften einfügt und unabhängig vom Stand der Fachapplikation eingeführt werden kann. Justizbehörden haben die Wahl zwischen zwei Anbindungsvarianten: Die bevorzugte Lösung ist eine direkte Schnittstelle (API) zur Fachapplikation, die standardisiert und beschrieben ist. Alternativ kann die JAA als Stand-alone-Version genutzt werden, die eine direkte Verbindung zur Plattform justitia.swiss ermöglicht. Diese Übergangslösung erlaubt eine digitale Aktenführung ohne sofortige Anpassung der bestehenden Fachapplikation. So bleibt die Digitalisierung bedarfsgerecht und zeitgerecht umsetzbar.
Die eJustizakte-Applikation ist eine Investition in die digitale Zukunft der Justiz. Diese soll sich für alle lohnen – insbesondere, da die Konzepte, die Machbarkeitsstudie, der Variantenvergleich, die Anpassung der österreichischen Lösung an die Bedürfnisse der Schweizer Justiz sowie die Pilotierungen gemeinsam von den Justizbehörden finanziert werden. Kantone, die sich für den Einsatz der JAA entscheiden, profitieren doppelt: Bereits getätigte Investitionen können amortisiert werden, und mit jeder zusätzlichen Behörde sinken die Betriebskosten für alle.
Aktuell werden die Kosten der JAA pro Arbeitsplatz und Jahr als Software as a Service (SaaS) auf circa CHF 620 bis 810 geschätzt. Die Kosten sollen bei der Version on Premise bei circa CHF 475 bis 575 liegen. Durch den Betrieb als SaaS können langfristig Betriebs- und Wartungskosten gesenkt werden. Bei der Version on Premise liegen die Kosten pro Arbeitsplatz tiefer, hier kommen jedoch zusätzliche Kosten für Ihr eigenes Rechenzentrum hinzu. Die vorliegenden Zahlen sind lediglich Planungswerte, die sich in den kommenden Monaten konkretisieren werden und damit zusammenhängen, wie viele Kantone sich für die JAA entscheiden.
Die Finanzierung der Wartung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der JAA wird über die Betriebskosten gedeckt. Potenziale für Kostenersparnisse ergeben sich dabei durch die Kooperation mit Österreich mit dem Ziel, die Applikation gemeinsam in die Zukunft zu führen.
Eine praxistaugliche eJustizakte-Applikation entsteht nicht über Nacht. Die JAA ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit – von der Klärung grundlegender Anforderungen über Machbarkeitsstudien bis hin zur gezielten Anpassung an die Schweizer Justiz. Jede Phase hat dazu beigetragen, eine durchdachte, erprobte und zukunftsfähige Lösung zu schaffen. Dieses Fundament macht die JAA zu einer starken und nachhaltigen Wahl für die digitale Justiz.
Bis Ende 2026 erfolgen Pilotierungen mit dem Bundesverwaltungsgericht (Fachapplikation Juris), den Justizbehörden des Kantons Genf (eigene Fachapplikation) und voraussichtlich mit dem Kanton Bern (Fachapplikation Tribuna). Ziel der Pilotierungen ist es, die JAA im Praxisbetrieb zu testen und Erfahrungen in der täglichen Arbeit damit zu sammeln. Basierend auf den konkreten Erkenntnissen werden Anpassungen gemacht. Parallel dazu wird ein Showcase-Mandant aufgebaut, um Justizbehörden den Einsatz der JAA realitätsnah präsentieren zu können.
Der Rollout der JAA ist für frühestens per Januar 2027 vorgesehen. Mit dem Start des Vollbetriebs beginnt die laufende Wartung und Weiterentwicklung, um Nutzerinnen und Nutzern langfristig ein komfortables, sicheres und modern gehaltenes Werkzeug für ihren Arbeitsalltag bieten zu können.
Zusammen mit dem österreichischen Entwicklungsteam wird die JAA da weiterentwickelt, wo gemeinsame Interessen bestehen. Spezifische Bedürfnisse der Schweizer Justiz werden vom Schweizer Entwicklerteam umgesetzt.
Die alten Akten müssen nicht digitalisiert werden. Nur die Akten im Rahmen eines neuen (ab Ende Übergansfrist) eröffneten Verfahren.
Nein. Die JAA wird die bestehenden Fachapplikationen und ihre vielfältigen Funktionalitäten nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Die Plattform unterstützt aktuell folgende Formate:
Word Processing:
Spreadsheet:
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Archives:
Audio:
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Images:
Text:
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Video:
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Die Kombination von JAA und FA in einer einzigen Applikation wurde bewusst nicht umgesetzt, da dies den Leitsätzen zur Gestaltung der JAA widerspricht. Die FA ist primär für die Erfassung und Verwaltung von Verfahrensdaten zuständig, während die JAA die Bearbeitung digitaler Justizakten ermöglicht. Durch diese Trennung bleibt die Justiz flexibel bei der Wahl und Erneuerung der FA, und das Risiko von Betriebsstörungen wird minimiert. Zudem erlaubt der modulare Aufbau eine zukunftssichere Weiterentwicklung beider Systeme, ohne Abhängigkeiten oder technische Einschränkungen zu schaffen.
Die JAA bietet den Vorteil, dass sie auf einer bereits bewährten Lösung basiert und gezielt an die Anforderungen der Schweizer Justiz angepasst wurde. Dadurch lässt sie sich nahtlos in bestehende Systeme integrieren und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung digitaler Akten. Im Gegensatz zu Alternativen kann sie fristgerecht eingeführt werden, ohne langwierige Ausschreibungsverfahren. Zudem bleibt die Justiz mit der JAA unabhängig von kommerziellen Anbietern.