JAA:
Arbeiten wie mit Papier, nur effizienter

eJustizakte-Applikation: Die digitale Antwort auf analoge Arbeitsweisen

 

In der Papierwelt werden Akten in Mappen oder Ordnern verwaltet. Wichtige Passagen lassen sich markieren, Notizen hinzufügen und Post-its anbringen. In der digitalen Welt braucht es dafür eine intuitive Lösung, die wir Ihnen mit der eJustizakte-Applikation (JAA) bieten.

Die JAA ermöglicht eine revisionssichere Verwaltung, die Bearbeitung von Dokumenten und ein effizientes Aufgabenmanagement. Sie ergänzt bestehende Fachapplikationen (FA) und sorgt dafür, dass alle gewohnten Arbeitsweisen digital abgebildet werden – einfach, sicher und effizient.

 
 

So profitieren Sie von der JAA

  • 1

    Nutzerfreundlich und effizient arbeiten 

    • Intuitive Bedienung erleichtert die Nutzung der eJustizakte im digitalen Arbeitsalltag.
    • Effiziente Zusammenarbeit durch digitale Notizen, Markierungen und Aufgabenmanagement.
    • Klare Übersicht durch gleichzeitige Aktenanzeige und gezielte Stichwortsuche.
    • Komfortables Arbeiten im Zusammenspiel mit der Fachapplikation und der Plattform justitia.swiss - dank 
      integrierter Systeme.
  • 2

    Datenschutz und Sicherheit

    • Flexibles Rechtemanagement steuert den Zugang zur JAA und einzelnen Aktenstücken.
    • Sichere Verschlüsselung schützt alle bearbeiteten Akten vor unbefugtem Zugriff.
    • Revisionssichere Aktenhaltung mit zentraler Speicherung und vollständiger Protokollierung.
  • 3

    Nahtlose Integration in Ihre IT

    • Flexible IT-Architektur ermöglicht die Anbindung an FA, Office, IAM und justitia.swiss.
    • Direkte Schnittstellen sorgen für eine reibungslose Integration in bestehende Systeme.
    • Bestätigte Kompatibilität mit verbreiteten FA-Lösungen gewährleistet einfache Anbindung.
  • 4

    Fristgerechte Einführung

    • Betriebsbereit ab 2027 zu jenem Zeitpunkt, wenn die Kantone das BEKJ obligatorisch erklären können.
    • Schnelle Umsetzung dank direkter Nutzung ohne WTO-Ausschreibung durch die Kantone.
    • Verlässliche Planung verhindert Verzögerungen durch langwierige Eigenentwicklungen.
  • 5

    Bewährte Lösung für die Justiz

    • Etablierter Einsatz in Österreich mit 7500 Arbeitsplätzen in Justiz und Strafvollzug.
    • Hohe Akzeptanz durch 80 Prozent der Richter und 97 Prozent der Staatsanwälte belegt.
    • Erfolgreich erprobt mit über 1 Million digitalen Akten und 300'000 geführten Verhandlungen.
  • 6

    Zukunftssicherheit und Flexibilität

    • Unabhängige Justizlösung ohne private Anbieter, mit voller Kontrolle über die zukünftige Entwicklung.
    • Flexible Betriebsmodelle als SaaS mit zentralem Betrieb oder on Premise im eigenen Rechenzentrum.
    • Modularer Aufbau senkt Betriebsrisiken und erleichtert die Erneuerung eingesetzter Lösungen.
 
  • «Die vielfältige und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Schweiz hat Tradition. Mit unserem Zusammenwirken können wir grenzübergreifend einen wichtigen Beitrag zur Effizienz- und Qualitätssteigerung unserer jeweiligen Justizapparate leisten.»

    Yves Donzallaz, ehemaliger Präsident des Bundesgerichts und ehemaliger Vorsitzender der Eidgenössischen Justizkonferenz
  • «Die österreichische JAA verfügt unserer Einschätzung nach über viele Funktionalitäten und ist für die gerichtliche Arbeit sehr geeignet. Die Lösung macht insgesamt einen durchdachten und modernen Eindruck.»

    Eva Stokar, Stv. Leiterin Stabsstelle für Ressourcen der Justizverwaltungsleitung des Kantons Bern
 

Drei Komponenten, eine perfekt abgestimmte Lösung

Die digitale Justizwelt wird in Zukunft primär aus den drei Bestandteilen Justizplattform justitia.swiss, eJustizakte-Applikation und Fachapplikation bestehen. Während die Plattform dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und der Akteneinsicht (eAE) dient, wird die JAA diverse Bearbeitungsfunktionen für elektronische Akten zur Verfügung stellen und beim Taskmanagement zum Einsatz kommen. Die FA bleibt weiterhin wichtig: Dort werden wie Verfahrensdaten erfasst und aufbewahrt. Einzeln als FA und JAA aufgebaut und parallel eingesetzt, ist ein möglichst geringes Klumpenrisiko sichergestellt.

 
 

Flexible IT-Architektur für eine nahtlose Integration

Die JAA ist so konzipiert, dass sie sich flexibel in bestehende IT-Landschaften einfügt und unabhängig vom Stand der Fachapplikation eingeführt werden kann. Justizbehörden haben die Wahl zwischen zwei Anbindungsvarianten: Die bevorzugte Lösung ist eine direkte Schnittstelle (API) zur Fachapplikation, die standardisiert und beschrieben ist. Alternativ kann die JAA als Stand-alone-Version genutzt werden, die eine direkte Verbindung zur Plattform justitia.swiss ermöglicht. Diese Übergangslösung erlaubt eine digitale Aktenführung ohne sofortige Anpassung der bestehenden Fachapplikation. So bleibt die Digitalisierung bedarfsgerecht und zeitgerecht umsetzbar.

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JAA-Finanzierung: Investitionen optimal nutzen

Die eJustizakte-Applikation ist eine Investition in die digitale Zukunft der Justiz. Diese soll sich für alle lohnen – insbesondere, da die Konzepte, die Machbarkeitsstudie, der Variantenvergleich, die Anpassung der österreichischen Lösung an die Bedürfnisse der Schweizer Justiz sowie die Pilotierungen gemeinsam von den Justizbehörden finanziert werden. Kantone, die sich für den Einsatz der JAA entscheiden, profitieren doppelt: Bereits getätigte Investitionen können amortisiert werden, und mit jeder zusätzlichen Behörde sinken die Betriebskosten für alle.

Kosten pro Arbeitsplatz

Aktuell werden die Kosten der JAA pro Arbeitsplatz und Jahr als Software as a Service (SaaS) auf circa CHF 620 bis 810 geschätzt. Die Kosten sollen bei der Version on Premise bei circa CHF 475 bis 575 liegen. Durch den Betrieb als SaaS können langfristig Betriebs- und Wartungskosten gesenkt werden. Bei der Version on Premise liegen die Kosten pro Arbeitsplatz tiefer, hier kommen jedoch zusätzliche Kosten für Ihr eigenes Rechenzentrum hinzu. Die vorliegenden Zahlen sind lediglich Planungswerte, die sich in den kommenden Monaten konkretisieren werden und damit zusammenhängen, wie viele Kantone sich für die JAA entscheiden.

Weiterentwicklung der JAA

Die Finanzierung der Wartung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der JAA wird über die Betriebskosten gedeckt. Potenziale für Kostenersparnisse ergeben sich dabei durch die Kooperation mit Österreich mit dem Ziel, die Applikation gemeinsam in die Zukunft zu führen.

 

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JAA: Eine digitale Justizlösung mit solidem Fundament, ab Mitte 2025 im Pilotbetrieb

Eine praxistaugliche eJustizakte-Applikation entsteht nicht über Nacht. Die JAA ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit – von der Klärung grundlegender Anforderungen über Machbarkeitsstudien bis hin zur gezielten Anpassung an die Schweizer Justiz. Jede Phase hat dazu beigetragen, eine durchdachte, erprobte und zukunftsfähige Lösung zu schaffen. Dieses Fundament macht die JAA zu einer starken und nachhaltigen Wahl für die digitale Justiz.

 
 
  • 2025 – 2026: Pilot- und Testbetrieb

    Bis Ende 2026 erfolgen Pilotierungen mit dem Bundesverwaltungsgericht (Fachapplikation Juris), den Justizbehörden des Kantons Genf (eigene Fachapplikation) und voraussichtlich mit dem Kanton Bern (Fachapplikation Tribuna). Ziel der Pilotierungen ist es, die JAA im Praxisbetrieb zu testen und Erfahrungen in der täglichen Arbeit damit zu sammeln. Basierend auf den konkreten Erkenntnissen werden Anpassungen gemacht. Parallel dazu wird ein Showcase-Mandant aufgebaut, um Justizbehörden den Einsatz der JAA realitätsnah präsentieren zu können.

  • Ab 2027: Rollout, Vollbetrieb und Weiterentwicklung

    Der Rollout der JAA ist für frühestens per Januar 2027 vorgesehen. Mit dem Start des Vollbetriebs beginnt die laufende Wartung und Weiterentwicklung, um Nutzerinnen und Nutzern langfristig ein komfortables, sicheres und modern gehaltenes Werkzeug für ihren Arbeitsalltag bieten zu können.

    Zusammen mit dem österreichischen Entwicklungsteam wird die JAA da weiterentwickelt, wo gemeinsame Interessen bestehen. Spezifische Bedürfnisse der Schweizer Justiz werden vom Schweizer Entwicklerteam umgesetzt.

 

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Häufige Fragen zur JAA

  • Wie weit müssen die alten Akten digitalisiert werden?

    Die alten Akten müssen nicht digitalisiert werden. Nur die Akten im Rahmen eines neuen (ab Ende Übergansfrist) eröffneten Verfahren.

  • Wird die JAA die bestehenden Fachapplikationen (Tribuna, Juris, eigene Lösung) ersetzen?

    Nein. Die JAA wird die bestehenden Fachapplikationen und ihre vielfältigen Funktionalitäten nicht ersetzen, sondern ergänzen.

  • In welchen Dateiformaten können Dokumente über die Plattform transportiert werden?

    Die Plattform unterstützt aktuell folgende Formate: 

    Word Processing:

    • Word (Legacy) (.doc)
    • Word (.docx)
    • OneNote (.one)
    • PDF (.pdf)

     

    Spreadsheet:

    • Excel (Legacy) (.xls)
    • Excel (.xlsx)
    • Comma Separated Values (.csv)

     

    Archives:

    • ZIP (.zip)

     

    Audio:

    • AAC (.aac)
    • M4A (.m4a)
    • MP3 (.mp3)
    • OGG (.ogg)
    • OPUS (.opus)
    • WAV (.wav)
    • CAF (.caf)
    • AIFF (.aiff)

     

    Images:

    • GIF (.gif)
    • HEIC (.heic)
    • JPG (.jpg, .jpeg, .thumb)
    • PNG (.png)
    • WEBP (.webp)

     

    Text:

    • Plain Text (.txt)
    • XML (.xml)
    • KML (.kml)
    • MSG (.msg)
    • EML (.eml.)

     

    Video:

    • AVI (.avi)
    • MP4 (.mp4)
    • MOV (.mov)

     

  • Wieso gibt es keine Applikation, welche die Funktionen der JAA und der FA kombiniert?

    Die Kombination von JAA und FA in einer einzigen Applikation wurde bewusst nicht umgesetzt, da dies den Leitsätzen zur Gestaltung der JAA widerspricht. Die FA ist primär für die Erfassung und Verwaltung von Verfahrensdaten zuständig, während die JAA die Bearbeitung digitaler Justizakten ermöglicht. Durch diese Trennung bleibt die Justiz flexibel bei der Wahl und Erneuerung der FA, und das Risiko von Betriebsstörungen wird minimiert. Zudem erlaubt der modulare Aufbau eine zukunftssichere Weiterentwicklung beider Systeme, ohne Abhängigkeiten oder technische Einschränkungen zu schaffen.

  • Welche Vorteile bietet die JAA gegenüber Alternativen anderer Anbieter?

    Die JAA bietet den Vorteil, dass sie auf einer bereits bewährten Lösung basiert und gezielt an die Anforderungen der Schweizer Justiz angepasst wurde. Dadurch lässt sie sich nahtlos in bestehende Systeme integrieren und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung digitaler Akten. Im Gegensatz zu Alternativen kann sie fristgerecht eingeführt werden, ohne langwierige Ausschreibungsverfahren. Zudem bleibt die Justiz mit der JAA unabhängig von kommerziellen Anbietern.

 

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