Das Projekt Justitia 4.0 entwickelt die sichere Plattform «Justitia.Swiss» für den elektronischen Rechtsverkehr und die digitale Akteneinsicht. Gleichzeitig stellt das Projekt den Justizbehörden eine eJustizakte-Applikation zur Verfügung, welche es erlaubt, die digitalen Aktenstücke zu bearbeiten, zu verwalten und Aufgaben zuzuteilen. Bei all den technischen Entwicklungen sind auch die Menschen im Blick zu behalten, welche mit den neuen digitalen Werkzeugen arbeiten werden. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ), frühestens im 2025 und allenfalls nach einer Übergangsfrist soll es für die Justizbehörden - wie für professionelle Anwenderinnen und Anwender (Anwältinnen und Anwälte) - obligatorisch werden, digital zu kommunizieren, wobei laufende Verfahren auf Papier abgeschlossen werden können.
Eigenleistungen der Justizbehörden
Für eine erfolgreiche Digitalisierung der Justiz müssen die Justizbehörden verschiedenste Vorarbeiten erbringen sowohl im technischen, organisatorischen, personellen wie gesetzgeberischen Bereich. Das Projekt Justitia 4.0 gibt Hilfestellungen und Denkanstösse. Dafür hat das Team «Transformation» verschiedene Services entwickelt, welche auf der Website justitia40.ch aufgeführt sind. Das Projektteam steht den Justizbehörden mit Rat und Tat zur Seite und steht auch im persönlichen Austausch mit ihnen.
Worum handelt es sich bei diesen Eigenleistungen, welche die Justizbehörden anpacken müssen, damit der digitale Wandel gelingt?
Unterstützungsangebote von Justitia 4.0
Um die Justizbehörden beim digitalen Wandel zu unterstützen, hat Justitia 4.0 verschiedene Unterstützungsangebote, genannt «Services» entwickelt. Diese orientieren sich an den Bedürfnissen der Justizbehörden und werden laufend angepasst / erweitert.
Merkblätter
Justitia 4.0 hat verschiedene Merkblätter erarbeitet, welche den Justizbehörden Denkanstösse und Empfehlungen geben. Aktuell sind Merkblätter zu folgenden Themen online:
Weitere Merkblätter, die im Laufe des 2023 publiziert werden, behandeln folgende Themen:
Ambassadoren als Bindeglied zwischen dem Projekt und ihren Justizbehörden
Aufgabe der Leitungspersonen wie der Ambassadoren ist es, das Projekt Justitia 4.0 in ihren Organisationen bekannt zu machen, die Temperatur zu fühlen und Fragen oder Unsicherheiten ans Projektteam zurückzumelden. Sie werden regelmässig mit Informationen aus dem Projekt bedient sei es durch Informationsschreiben oder (Online-)Informations- bzw. Erfahrungsaustauschmeetings. Seit dem Kickoff im November 2022 hat sich bereits einiges getan, zahlreiche Ambassadoren haben erste Massnahmen ergriffen, sei es im Bereich Projektmanagement oder Kommunikation.
Erklärvideos
Um den Mitarbeitenden besser verständlich zu machen, welches die Grundtransaktionen (Eingabe, Zustellung, Akteneinsicht) der künftigen Plattform «Justitia.Swiss» sind beziehungsweise wie die Interaktion zwischen der Plattform, der eJustizakte-Applikation und der Fachapplikation (Tribuna, Juris, Eigenentwicklung) abläuft, hat das Projektteam verschiedene Erklärvideos realisiert.
In Vorbereitung: Change Kompass
Der Change Kompass ist ein Instrument für die Leitungspersonen. Er hilft zu reflektieren, ob alle wesentlichen Bausteine vorhanden sind, um eine möglichst hohe Bereitschaft zu erhalten für die Veränderungen, welche mit Justitia 4.0 einhergehen.
Das Instrument dient zur Standortbestimmung zu Beginn und während der Umsetzung eines Change Vorhabens. Es unterstützt die Organisation bei der Identifikation von Ressourcen und allfälligen Defiziten, die einer erfolgreichen Veränderung im Weg stehen. Davon abgeleitet können Massnahmen definiert werden, um die gewünschten Ziele zu erreichen.
Der Change Kompass kann als Selbstcheck oder gemeinsam im (Leitungs-)Team durchgeführt werden. Eine kombinierte Variante ist ebenso möglich.