Coronavirus: Befristete Änderung der Verordnung über die elektronische Signatur
Der Bundesrat hat am 1. April 2020 eine befristete Änderung der Verordnung über die elektronische Signatur beschlossen. Die Änderung ist eine weitere Massnahme, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Sie sieht eine allgemeine Möglichkeit der Videoidentifikation bei der Ausstellung von Zertifikaten vor. Dadurch können Reisen und persönliche Kontakte vermieden werden.