Die Rechtskommission des Nationalrats diskutierte die Differenzen, die sich nach der Beratung im Ständerat ergeben haben.
Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich an ihrer Sitzung vom 17./18. Oktober 2024 über die Differenzen im BEKJ gebeugt, welche der Ständerat geschaffen hat.
- Nichterreichbarkeit der Plattform: Anwältinnen und Anwälte können am letzten Tag, an dem eine Frist abläuft im Notfall ihre Rechtsschrift ausdrucken und bei der Post physisch einreichen, ohne dass sie die Nichterreichbarkeit der Plattform glaubhaft machen müssen. Die Eingabe ist anschliessend auf elektronischem Wege innert einer angesetzten angemessenen Frist nachzuholen.
- Übergangsbestimmungen: Die Kantone müssen das Datum, ab welchem digital gearbeitet wird, so festlegen, dass es vor Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten der abschliessenden Inkraftsetzung liegt, frühestens aber ein Jahr nach diesem Zeitpunkt.
- Metadaten: Die Plattform muss keine Daten aus den eingereichten Dokumenten entfernen.
Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession (2.-20. Dezember 2024) mit den verbleibenden Differenzen beschäftigen.