Justitia 4.0 ist ein Projekt der Kantone, an welchem auch das Bundesgericht beteiligt ist. Der Eidgenössischen Finanzkontrolle war es somit nur möglich, das Projekt Justitia 4.0 aufgrund der Mitwirkung des Bundesgerichts zu prüfen. Die Empfehlungen richten sich ausschliesslich ans Bundesgericht, welches sie via den Co-Vorsitzenden des Steuerungsausschusses den Leitungsgremien und dem Projekt unterbreitet hat. Das Bundesgericht hat sämtliche Empfehlungen des Berichts zu deren Weiterleitung an das Projekt Justitia 4.0 akzeptiert.
Das Projekt Justitia 4.0 hat Kenntnis genommen vom heute publizierten Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie den Stellungnahmen des Bundesgerichts und der KKJPD. Das Projekt war im Audit der Finanzkontrolle involviert, hat die von der EFK gewünschten Dokumente zur Verfügung gestellt. Verschiedene Teammitglieder haben ausführlich Auskunft gegeben. Die externe, kritische Beurteilung seiner Arbeit wird geschätzt. Das Projekt konnte aber keine eigene Stellungnahme zum Bericht abgeben.
Der Co-Vorsitzende des Steuerungsausschusses, Bundesrichter Nicolas von Werdt hat den Bericht inzwischen ans Projekt zur Prüfung der Empfehlungen weitergeleitet. Das Projekt hat seine Arbeiten seit dem Austausch mit der EFK vorangetrieben, auch in Bereichen, in denen die EFK Massnahmen vorschlägt. Somit sind gewisse Empfehlungen bereits teilweise umgesetzt. Die Projektleitung wird in den nächsten Wochen eine gründliche Analyse der Empfehlungen vornehmen, Konzepte zu deren Umsetzung erarbeiten, die Kostenfolgen abschätzen und diese anschliessend den Leitungsgremien im Laufe des Herbsts 2024 unterbreiten.