Für das effiziente und benutzerfreundliche Arbeiten mit der digitalen Akte wird es eine technische Lösung brauchen, die eJustizakte-Applikation (JAA). Das Projekt Justitia 4.0 hat nach der Analyse von verschiedenen in- und ausländischen Justiz-Aktenlösungen entschieden, den österreichischen «Digitalen Justizarbeitsplatz AT» genauer unter die Lupe zu nehmen. Im Jahre 2020 wurde dieser von verschiedenen Justizmitarbeitenden getestet. Seit Mitte 2021 wird diese Lösung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie respektive eines «Proof of Concept» mit verschiedenen Schweizer Justiz-Fachapplikationen integriert (siehe auch unsere News vom 25. Januar 2022 Machbarkeitsstudie österreichischer Justizarbeitsplatz – Justitia 4.0 (justitia40.ch).
Der «Digitale Justizarbeitsplatz AT» ist im Besitz des österreichischen Staates. Er hat sich schon bei über 4’000 Nutzerinnen und Nutzern sowohl in Gerichten als auch in Staatsanwaltschaften im produktiven Einsatz bewährt. Selbstverständlich müsste die Lösung für einen allfälligen Einsatz im Schweizer Kontext angepasst werden.
Die Machbarkeitsstudie wird in drei Phasen durchgeführt:
Bei einem positiven Verlauf der PoCs und einem entsprechenden Entscheid der Leitungsgremien von Justitia 4.0 könnte anschliessend mit ausgewählten Justizbehörden eine Pilotphase gestartet werden.
Seit dem Sommer 2022 laufen mit drei Kantonen sogenannte «Proof of Concept». An der Studie beteiligen sich die Gerichte des Kanton Bern (Fachapplikation Tribuna), die Gerichte des Kanton Aargau (Fachapplikation Juris) sowie der Kanton Genf (ein französischsprachiger Kanton, welcher eine selbst entwickelte Fachapplikation im Einsatz hat).
Folgende Ziele verfolgen die PoC in Zusammenarbeit mit den Studienpartnern:
Als Teil des PoC wird auch eine Analyse des Source-Codes der Lösung durch einen unabhängigen Partner durchgeführt. Ebenfalls werden mehrere mögliche Governance-Modelle unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben (z.B Vorentwurf des BEKJ, Entwurf einer interkantonalen Vereinbarung zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft) aufgezeigt.
Ein Team des Bundesministeriums für Justiz koordiniert die Studienpartner technisch und fachlich. Das Bundesrechenzentrum Österreich macht Anpassungen am Kern der technischen Lösung. Die Fachapplikation-Provider von Tribuna und Juris sind ebenfalls beteiligt. Die Gesamtkoordination liegt bei Justitia 4.0.