22.09.2022

Machbarkeitsstudie – Proof of Concept (PoC)

"Proof of Concept" zum "Digitalen Justizarbeitsplatz AT"

Für das effiziente und benutzerfreundliche Arbeiten mit der digitalen Akte wird es eine technische Lösung brauchen, die eJustizakte-Applikation (JAA). Das Projekt Justitia 4.0 hat nach der Analyse von verschiedenen in- und ausländischen Justiz-Aktenlösungen entschieden, den österreichischen «Digitalen Justizarbeitsplatz AT» genauer unter die Lupe zu nehmen. Im Jahre 2020 wurde dieser von verschiedenen Justizmitarbeitenden getestet. Seit Mitte 2021 wird diese Lösung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie respektive eines «Proof of Concept» mit verschiedenen Schweizer Justiz-Fachapplikationen integriert (siehe auch unsere News vom 25. Januar 2022 Machbarkeitsstudie österreichischer Justizarbeitsplatz – Justitia 4.0 (justitia40.ch).

Der «Digitale Justizarbeitsplatz AT» ist im Besitz des österreichischen Staates. Er hat sich schon bei über 4’000 Nutzerinnen und Nutzern sowohl in Gerichten als auch in Staatsanwaltschaften im produktiven Einsatz bewährt. Selbstverständlich müsste die Lösung für einen allfälligen Einsatz im Schweizer Kontext angepasst werden.

 

Machbarkeitsstudie in drei Phasen

Die Machbarkeitsstudie wird in drei Phasen durchgeführt:

  1. Die erste Phase der Machbarkeitsstudie “Analyse und Konzeption” ist mit einem positiven Resultat Ende 2021 abgeschlossen worden.
  2. «Proof of Concept» (PoC) mit den Studienpartnern Kanton Bern, Kanton Aargau und Kanton Genf. Diese zweite Phase läuft aktuell bis Ende 2022.
  3. Im Rahmen eines Studienberichts wird die Synthese der wesentlichen Ergebnisse dokumentiert und ein möglicher Vorgehensplan zuhanden des Projektausschusses erarbeitet. Dieser wird im Q1/2023 über das weitere Vorgehen beraten.

Bei einem positiven Verlauf der PoCs und einem entsprechenden Entscheid der Leitungsgremien von Justitia 4.0 könnte anschliessend mit ausgewählten Justizbehörden eine Pilotphase gestartet werden.

 

«Proof of Concept» mit drei Studienpartnern

Seit dem Sommer 2022 laufen mit drei Kantonen sogenannte «Proof of Concept». An der Studie beteiligen sich die Gerichte des Kanton Bern (Fachapplikation Tribuna), die Gerichte des Kanton Aargau (Fachapplikation Juris) sowie der Kanton Genf (ein französischsprachiger Kanton, welcher eine selbst entwickelte Fachapplikation im Einsatz hat).

Folgende Ziele verfolgen die PoC in Zusammenarbeit mit den Studienpartnern:

  • Nachweisen, dass die «Helvetisierung» des «Digitalen Justizarbeitsplatzes AT» möglich ist.
  • Beweis antreten, dass eine Integration zwischen den Fachapplikationen des Studienpartners und dem «Digitalen Justizarbeitsplatz AT» möglich ist (z.B. auf einer Testumgebung)
  • Zusammenspiel der Anwendungen des «Digitalen Justizarbeitsplatzes AT» (inkl. der Fachapplikation) anhand von fiktiven Verfahren demonstrieren können
  • Betreibbarkeit der Lösung bei den etablierten IT-Betreibern der Studienpartner nachweisen
  • Mehrsprachigkeit nachweisen
  • Abschätzung des Gesamtaufwands einer potentiellen Übernahme für die Schweiz ermöglichen

Als Teil des PoC wird auch eine Analyse des Source-Codes der Lösung durch einen unabhängigen Partner durchgeführt. Ebenfalls werden mehrere mögliche Governance-Modelle unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben (z.B Vorentwurf des BEKJ, Entwurf einer interkantonalen Vereinbarung zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft) aufgezeigt.

Ein Team des Bundesministeriums für Justiz koordiniert die Studienpartner technisch und fachlich. Das Bundesrechenzentrum Österreich macht Anpassungen am Kern der technischen Lösung. Die Fachapplikation-Provider von Tribuna und Juris sind ebenfalls beteiligt. Die Gesamtkoordination liegt bei Justitia 4.0.

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