Der Ständerat stimmte dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) als Zweitrat mit 37 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Er übernahm dabei die von seiner Rechtskommission beantragten Änderungen. Die Vorlage geht daher zurück an den Nationalrat.