10.11.2021

Start Realisierung mit zweitem Nationalen Justitia 4.0 Tag

Medienmitteilung vom 10. November 2021

Mit der Ausschreibung der Plattform «Justitia.Swiss» geht das Projekt Justitia 4.0 in die Realisierungsphase. Am 2. Nationalen Justitia 4.0 Tag vom 4. November 2021 nahmen rund 300 Personen aus den Justizbehörden von Bund und Kantonen sowie der Anwaltschaft teil und informierten sich über den Stand des Projektes. Damit der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) über die Plattform «Justitia.Swiss» funktioniert, müssen auch die Justizbehörden zahlreiche Eigenleistungen erbringen.

In der Schweiz wird im Justizbereich noch kaum digital gearbeitet. Zwar ist in den meisten Kantonen die elektronische Akten-Eingabe möglich, doch werden weniger als neun Prozent der Akten elektronisch eingereicht (Quelle eJustice-Barometer 2021). Die Justizbehörden, Gerichte und die Anwaltschaft sind sich einig, dass die Digitalisierung der Justiz vorangetrieben werden muss und lancierten deshalb 2019 das Projekt Justitia 4.0.

 

Von der Konzept- zur Realisierungsphase

Während der 2-jährigen Konzeptphase waren neben dem Projektteam und den Steuerungsgremien neun Fachgruppen mit rund 150 Expertinnen und Experten aus den Justizbehörden und Anwaltschaft intensiv in die Konzeptarbeiten einbezogen. Sie formulierten insbesondere ihre Bedürfnisse an den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht. In sogenannten Sandboxes wurden im Rahmen von kleineren Piloten die Benutzerfreundlichkeit, die Gesetzeskonformität und die technische Machbarkeit der künftigen Anwendungen getestet.

Mit der im Juli 2021 erfolgten Ausschreibung der Plattform «Justitia.Swiss» ist das Projekt in die Realisierungsphase eingetreten. In einem ersten Schritt wird unter Berücksichtigung der bestehenden und künftigen gesetzlichen Regelungen eine adaptierbare Grundversion der Plattform gebaut, welche aufgrund der Nutzerfeedbacks aus den Tests oder gemäss den Entscheiden des Parlamentes bezüglich des Bundesgesetzes über die Plattform (BEKJ) angepasst werden kann. Dem Datenschutz und der Informationssicherheit wird dabei höchste Priorität beigemessen.

Gleichzeitig sind auch die Justizbehörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften) gefordert, den digitalen Wandel in ihren Organisationen voranzutreiben. Sie müssen einerseits einen «digitalen Arbeitsplatz» zur Verfügung stellen, damit die elektronische Kommunikation funktioniert und die Akten digital bearbeitet werden können. Es geht andererseits auch darum, ihre Organisationen weiterzuentwickeln und einen Kulturwandel voranzutreiben. Insbesondere die Führungskräfte sind gefordert mitzuwirken und ihre Mitarbeitenden auf den Wandel vorzubereiten und dafür zu motivieren. Das Projekt ist daran, den Justizbehörden verschiedene Angebote zu machen (Wanderausstellung, Schulungsmodule, Austauschformate), damit dieser Wandel gelingen kann.

Jacqueline Fehr, Regierungspräsidentin und Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich verwies in ihrem Einleitungsreferat auf die Corona-Pandemie: «Jede und jeder musste einen Digitalisierungseffort leisten. Das war gewöhnungsbedürftig. Aber es funktionierte.» Die Erfahrungen aus der Pandemie seien gerade auch mit Blick auf Justitia 4.0 hilfreich: «Wir werden Erfolg haben, wenn wir jene, die Bedenken haben und Zeit brauchen, integrieren.»

 

Zweiter Nationaler Justitia 4.0 Tag

Nach dem Kick-off vom Februar 2019 war der hybride Nationale Event vom 4. November 2021 in Bern der zweite Nationale Justitia 4.0 Tag. Er wurde von rund 300 Teilnehmenden verfolgt. Neben den Ausführungen von Armin Horn, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Baden-Württemberg), der bereits heute voll digital arbeitet, stiess insbesondere der Einblick in die laufenden kantonalen Digitalisierungsprojekte auf grosses Interesse.

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