15.04.2020

Vernehmlassung BEKG

Die Vernehmlassung des Bundesgesetzes über die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden wird aufgrund der Corona-Pandemie als nicht dringlich eingestuft.
Bundeshaus

Im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Lage aufgrund der Covid-19 Pandemie hat der Bundesrat eine Priorisierung der in nächster Zeit zu behandelnden Geschäfte vorgenommen und beschlossen, bis zum Sommer neben Covid-19 nur noch dringende Geschäfte zu behandeln. Das neue Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden (BEKG) wurde dabei als nicht dringend eingestuft. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf kann deshalb frühestens im Herbst 2020 eröffnet werden.

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