Das Projekt Justitia 4.0 verfolgt im Auftrag der Kantone und der Gerichte die Digitalisierung der Schweizer Justiz. Über die sichere Plattform «Justitia.Swiss» wird der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht erfolgen. Das Bundesamt für Justiz ist dabei, die gesetzliche Grundlage zu erarbeiten. Im Juli 2021 wurde die WTO-Ausschreibung gestartet, mit welcher das Projekt Justitia 4.0 eine Anbieterin für die Entwicklung der Plattform beziehungsweise für den technischen Betrieb suchte. Ausgeschrieben wurden jeweils Grundleistungen und Optionen bis 2035. Gewählt wurde ein selektives, zweistufiges Verfahren. Für die zweite Phase qualifizierten sich pro Los je vier Firmen, welche ein Angebot unterbreiteten. Bei der Auswertung der Angebote wurden die Qualitätskriterien mit 55%, die Kosten und Preise mit 25% und die Lösungspräsentation mit 20% gewichtet.
Die Firma Zühlke Engineering AG mit Sitz in Schlieren ist Dienstleisterin für Innovationsprojekte im Bereich Software- und Produktentwicklung. Zühlke ist es gelungen, im Rahmen des Angebotes ihre hohe Kompetenz und Erfahrung im Bereich nutzerzentriertes Design aufzuzeigen. Zugleich verfügt die Firma über breites Know-how in den Bereichen Open Source, Datenschutz und Informationssicherheit.
Die Firma ELCA Informatik AG mit Hauptsitz in Lausanne überzeugte mit ihrer grossen Erfahrung beim Betrieb ähnlicher Plattformen und dem umfassenden und qualitativ hochwertigen Support-Angebot in allen Landessprachen und der professionellen Betriebsorganisation.
Das Projekt Justitia 4.0 schätzte die gesamten Projekt-, Entwicklungs- und Betriebskosten während der Projektlaufzeit (bis 2027) auf rund CHF 50 Millionen1. Für die gesamte Laufzeit bis 2035 beläuft sich das Angebot von Zühlke auf CHF 15.039 Millionen und das Angebot von ELCA auf CHF 49.939 Millionen (jeweils inklusive aller Optionen, Kosten inkl. MWST). Die Kosten der Zuschlagsempfänger für die Entwicklung und den Aufbau des Betriebes während der Projektlaufzeit bis 2027 betragen rund CHF 23 Millionen und liegen damit im Rahmen des geschätzten Aufwands.
Ein zentraler Fokus beim Aufbau der Plattform ist es sicherzustellen, dass die zukünftige öffentlich-rechtliche Betriebsgesellschaft die Steuerung der Weiterentwicklung wie auch des Betriebs in eigener Hand behält. Daher werden die Entwicklung und der technische Betrieb der Plattform in zwei separaten Losen realisiert. Die Datenhaltung der einsehbaren Justizakten wird zwingend in der Schweiz sein. Nicht Teil der selektiven Ausschreibung sind weitere notwendige Services wie der Siegelservice, der Validator oder die E-ID (siehe: VE-BEKJ). Es ist geplant, diese Services von staatlichen Betreibern «In-State» zu beziehen.
Die Plattform ist so konzipiert, dass es zukünftig möglich sein wird, einzelne Serviceanbieter zu wechseln. Insbesondere soll nach in Kraft treten des Bundesgesetztes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) der Wechsel zu einem staatlichen technischen Betreiber ermöglicht werden, falls dies der Gesetzgeber beispielsweise verlangen würde. Die Entwicklung erfolgt nach den Grundsätzen des agilen Vorgehens, nicht zuletzt auch, um etwaige Anpassungen aus ersten Pilotversuchen und den Resultaten der parlamentarischen Beratungen zum BEKJ vornehmen zu können. Seit Beginn des Projekts ist Justitia 4.0 hohe Transparenz ein wichtiges Anliegen. Daher wurde beschlossen, dass das Design und der Source Code der Plattform öffentlich zugänglich sein werden. Das Prinzip der Offenheit hat sich in der IT gerade bei sicherheitskritischen Infrastrukturen vielfach bewährt, kürzlich auch bei der Umsetzung des Covid-Zertifikats durch das BIT.
Die Entwicklung der Plattform startet nach Vertragsabschluss voraussichtlich im September 2022 und erfolgt nach den Grundsätzen des agilen Vorgehens. In einem ersten Schritt ist geplant, bis Ende 2023 eine adaptierbare Grundversion der Plattform zu entwickeln und zu testen, ab 2024 ist ein Pilotbetrieb vorgesehen. Verschiedene Staatsanwaltschaften, Gerichte und Anwälte werden in die Arbeiten einbezogen. Aufgrund der Nutzerfeedbacks und den Resultaten der parlamentarischen Beratungen zum BEKJ wird die Plattform angepasst. Der Vollbetrieb wird mit Inkrafttreten des BEKJ frühestens 2025 gestartet.