20.12.2024

BEKJ vom Parlament verabschiedet

Die Bundesversammlung hat am 20. Dezember 2024 das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet.
Bundeshaus

Es ist geschafft! Vor rund vier Jahren, im November 2020 ging der Entwurf zum BEKJ in die Vernehmlassung, im Februar 2023 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments, welches seither in mehreren Sessionen über das Gesetz verhandelte. Am Schluss brauchte es gar eine Einigungskonferenz, um die letzten Differenzen zu bereinigen. Am 20. Dezember 2024, dem letzten Tag der Wintersession hat das Parlament nun das BEKJ verabschiedet. Es schafft damit die gesetzliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr und die Akteneinsicht sowie die Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, welche das Projekt Justitia 4.0 ablösen und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss sowie deren Betrieb verantworten wird.

Das wichtigste aus dem BEKJ: 

Das Bundesamt für Justiz plant eine schrittweise Einführung des BEKJ: Zunächst treten die Bestimmungen zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft (örK) und zum Datenschutz in Kraft. Ein Jahr später folgen die übrigen Regelungen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des gesamten Gesetzes wird vom Bundesrat festgelegt.

Die Kantone haben einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung: Sie bestimmen selbst, ab wann der elektronische Rechtsverkehr über die Plattform in ihrem Gebiet obligatorisch ist und die vollständigen Bestimmungen des BEKJ gelten. Dieser Zeitpunkt darf frühestens ein Jahr (voraussichtlich 2027) und spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes (voraussichtlich 2031) liegen. Die Kantone müssen ihr gewähltes Datum mindestens drei Monate im Voraus dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement melden. 

Das Projekt Justitia 4.0 freut sich sehr über den erfolgreichen Abschluss der parlamentarischen Beratungen und dass wir jetzt mit einer gesetzlichen Grundlage unser Projekt weiter vorantreiben können!

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