Der digitale Wandel der Schweizer Justiz bringt neben technologischen Veränderungen auch zahlreiche Anpassungen von Arbeitsabläufen mit sich. Um die rund 30'000 von Justitia 4.0 betroffenen Personen aus Staatsanwaltschaften, Gerichten, Justizvollzugsbehörden und Anwaltskanzleien dabei bestmöglich zu begleiten, wurde das Projekt Transformation entwickelt. Die darin enthaltenen Massnahmen tragen dazu bei, dass die Umstellung von analog auf digital möglichst reibungslos gelingt.
Schweizweit sind über 15'000 Mitarbeitende auf allen förderalen Stufen der Justiz sowie in allen Landesteilen von Justitia 4.0 betroffen. Hinzu kommen rund 12'000 Anwältinnen und Anwälte sowie ihr Kanzleipersonal. Mit dem Projekt Transformation werden all diese Personengruppen im digitalen Wandel der Justiz unterstützt. Hauptzielgruppe der dazugehörigen Massnahmen sind Justizbehörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften). Bei Fragen stehen die Fachpersonen für Transformation des Projektteams auch Anwältinnen, Anwälten und anderen vom digitalen Wandel der Justiz betroffenen Personen zur Seite. Diese werden im Transformationsprozess primär vom Schweizerischen Anwaltsverband unterstützt.
Der erfolgreiche Transformationsprozess geht über drei Phasen: Verstehen, Zustimmen und Mittragen. Das «Verstehen» erfasst das Begreifen der Zielsetzungen auf einer «rein» kognitiven Ebene, die Ebene «Zustimmen» beinhaltet die Bereitschaft zu den Nutzenversprechen und «zu den Zielsetzungen Ja zu sagen» und die Ebene «Mittragen» umfasst den Willen, aktiv eine mitgestaltende Rolle in der Transformation einzunehmen. Es gelten die folgenden Abhängigkeiten zwischen den drei Ebenen: Mittragen bedingt Zustimmen, Zustimmen bedingt Verstehen.
Das Projekt Transformation umfasst diverse Massnahmen, mit denen wir Sie bei der digitalen Transformation der Justiz unterstützen: von Coachings über Workshops rund um Beratung und Befähigung bis hin zu Ambassadoren, die als Bindeglied zwischen dem Projekt und der Stammorganisationen wirken. Unsere Ansprechpersonen für das Thema Transformation unterstützen Sie zudem gerne bei Fragen und weiteren Anliegen.
Die Umstellung der Systeme und Arbeitsformen auf die Kommunikationsplattform justitia.swiss und die eJustizakte-Applikation wird erwartungsgemäss einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Projektteam von Justitia 4.0 geht davon aus, dass von der Vorbereitung der Umsetzung bis zur Einführung rund zwei bis drei Jahre benötigt werden. Um im Hinblick auf das erwartete Obligatorium der elektronischen Kommunikation über die Plattform ab 2027 fristgerecht starten zu können, wird deswegen empfohlen, rechtzeitig mit der Planung und Durchführung der Change-Workshops von Justitia 4.0 (Change-Kompass, Bedarfsabklärung, Fit for Change) zu starten.